Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo muss sich Herr Mandlehr diesbezüglich keine Sorgen machen. Überstunden verfallen frühestens nach fünf Jahren. Er kann jedoch nicht darauf bestehen, die Überstunden mit Freizeit kompensieren zu können. Sein Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, die Überstunden auszubezahlen. Dabei fällt ein Zuschlag von 25 Prozent an.
Wichtig ist, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Anzahl der Überstunden einig sind. Überstunden sollten deshalb möglichst bald angemeldet werden. Am besten lässt man sie sich schriftlich bestätigen.