Nein. Die Kantone und Gemeinden sind zum Schutze der Umwelt verpflichtet, für eine einwandfreie Abfallbeseitigung zu sorgen. Dazu dürfen sie Vorschriften aufstellen.
Zum Beispiel, dass wir Gebührensäcke benützen müssen, dass wir unseren Kehrricht zu Sammelstellen zu bringen haben und Abfälle nicht auf die Strasse werfen dürfen.
Viele dieser Vorschriften erwähnen direkt oder indirekt das so genannte Verursacherprinzip. Je mehr Abfall jemand produziert, je mehr darf er zur Kasse gebeten werden.
Wegwerfen geht auch nicht
Wer nun seinen Abfall heimlich in den Sack des Nachbarn stopft, umgeht dieses Verursacherprinzip. Und das kann unangenehme Folgen haben.
Das gleiche gilt, wer Haushaltsabfall im Wald verbrennt, in eine Baumulde wirft oder in einen öffentlichen Abfallkübel steckt. Wer erwischt wird, muss mit einer Busse rechnen, eventuell sogar mit einer Verzeigung.