Nein. Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist der äusserste Streifen rechts zu benützen. Der linke – oder bei dreispurigen Autobahnen der mittlere – Streifen ist zum Überholen bestimmt. Das steht so im Strassenverkehrsgesetz (SVG) und in der dazugehörenden Verkehrsregel Verordnung (VR).
Wer wie Karl nach dem Überholen auf der mittleren oder linken Spur bleibt, verleitet andere Lenker zu zusätzlichen Spurwechseln. Das behindert nicht nur den Verkehrsfluss sondern erhöht auch die Unfallgefahr.
Ein Verbleib auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen ist auch dann nicht erlaubt, wenn der betreffende Lenker bereits mit der Höchstgeschwindigkeit fährt. Laut Gesetz darf die rechte Fahrspur nur für folgende Manöver verlassen werden:
- zum Überholen
- zum Einspuren
- beim Fahren in parallelen Kolonnen und
- innerorts.
Es spielt also keine Rolle, dass Karl bereits mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit unterwegs ist. Nach dem Überholen muss Karl zurück auf die rechte Fahrspur. Tut er das nicht, riskiert er eine Busse riskiert eine Ordnungsbusse von 60 Franken.
Mit dem Gesetz in Konflikt kommt auch der Fahrer hinter Karl. Einerseits, weil er mit seiner Fahrweise den Mindestabstand von 2 Sekunden zum vorderen Fahrzeug nicht einhält und andererseits, weil das Einsetzen der Lichthupe nur dann erlaubt ist, wenn es um die Sicherheit geht. Auch hier drohen Ordnungsbussen, in schlimmeren Fällen eine Verzeigung durch die Staatsanwaltschaft wegen Nötigung. Neben einer Busse über mehrer Hundert Franken droht in diesem Fall sogar ein Fahrausweisentzug.
Das steht im Gesetz
Auch die akustische Hupe darf übrigens nur eingesetzt werden, wenn es der Sicherheit dient. Vor unübersichtlichenKurven ausserorts zum Beispiel oder wenn ein Kind nicht auf den Verkehr achtet. Nicht erlaubt ist das Hupen um seinen Frust lautstark zu dokumentieren. Und nach dem Eindunkeln darf überhaupt nicht mehr gehupt werden.