Nein. Karl darf nicht barfuss fahren. Zwar steht nirgends ausdrücklich geschrieben, dass man nicht barfuss Auto fahren darf.
Aber das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass ein Lenker sein Fahrzeug ständig so muss beherrschen können, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.
Bei einem Unfall kürzen die Versicherungen ihre Leistungen
Wer barfuss fährt, könnte abrutschen und so einen Unfall verursachen. Kommt dann die Polizei bei der Unfalluntersuchung zur Überzeugung, der Unfall wäre mit geeignetem Schuhwerk vermeidbar gewesen, kann der Lenker gebüsst werden.
Zudem muss er mit Kürzungen bei der Unfallversicherung und der Kaskoversicherung rechnen.
Das Gesagte gilt übrigens nicht nur fürs barfuss Auto fahren sondern fürs Fahren mit ungeeigneten Schuhen wie Flip-Flop, Plateauschuhen oder Stilettos.
Testen Sie Ihr Wissen über das Benehmen im und ums Auto
Jeder hat es schon gemacht: Am Rotlicht kurz das Handy gecheckt, die Autotür so richtig zugeknallt. Oder die Blase am Strassenrand erleichtert. Aber darf man das überhaupt? Oder muss man mit einer Busse rechnen? Machen Sie mit bei unserem Quiz!