Nein. Karla müsste einkehren oder etwas bezahlen, wenn sie die Toilette im Restaurant benützen will.
Ein Wirt ist lediglich verpflichtet, seinen Gästen eine Toilette zur Verfügung zu stellen. Will er dieses Angebot auch auf andere Personen ausdehnen, darf er die Bedingungen festlegen, zu denen er das tut.
«Nette Toiletten» sind gratis
Gerade in manchen Innenstädten hat es zu wenig öffentlich zugängliche Toiletten. Das ist ein Ärgernis und natürlich unangenehm. Verschiedene Städte haben deshalb das Projekt «Nette Toilette» lanciert.
Dieses Projekt sieht eine Entschädigung für Wirte vor, die ihre Toiletten öffentlich zugänglich machen. Wo also das Schild oder der Kleber «nette Toilette» draufsteht, darf man die Toilette benützen, auch wenn man nicht einkehren möchte. Und zwar gratis.