Ja. Parkplatzgebühren verfolgen zwei Ziele:
- Automobilisten sollen etwas dafür bezahlen, dass sie ihren Wagen im öffentlichen Raum abstellen dürfen.
- Mit den Parkgebühren und der beschränkten Parkzeit wird erreicht, dass möglichst viele Personen diese Plätze nutzen können.
«Erben» ist erlaubt, Nachzahlen verboten
Diese Zweckbestimmungen werden grundsätzlich nicht verletzt oder umgangen, wenn ein Automobilist ein noch nicht abgelaufenes Parkticket jemand anderem verschenkt. Grundsätzlich. Denn es wäre möglich, dass die jeweiligen Parkverordnungen ein solches Verbot vorsehen. Besteht kein solches Verbot, ist die Weitergabe der Parkscheine oder auch das «Erben» von Parkzeit erlaubt.
Auch kurz herumfahren ist nicht erlaubt
Verboten ist dagegen das Nachzahlen. Weder auf dem eigenen noch auf einem «geerbten» Platz. Denn dadurch würde die Zweckbestimmung der Parkgebühren verletzt. Aus diesem Grunde müssen Automobilisten mit einer Busse rechnen, wenn sie den Wagen kurz bewegen, um dann ein neues Ticket zu lösen.