Überstunden
Nein. Kein Arbeitnehmer muss für den Arbeitgeber ständig erreichbar sein. Das Arbeitsgesetz schreibt Pausen und Höchstarbeitszeiten vor, zudem haben Angestellte das Recht auf ungestörte Ferien. Wer ständig «unter Strom» steht, weil der Chef anrufen könnte oder weil er Geschäftsmails checken muss, kann sich nicht richtig erholen.
Für mehr Arbeit gibt es mehr Lohn
Verlangt ein Arbeitgeber trotzdem, dass ein Angestellter nach Feierabend, am Wochenende oder in den Ferien erreichbar sein soll, so muss er ihn entschädigen:
- Für die effektiv geleistete Arbeitszeit kann ein Angestellter nach Gesetz wahlweise einen Ausgleich mit Freizeit gleicher Dauer verlangen oder den vertraglich vereinbarten Lohn plus einer Überstundenentschädigung von 25 Prozent.
- Für die reine Rufbereitschaft ist ebenfalls Lohn geschuldet, allerdings kann ein reduzierter Ansatz vereinbart werden.
Ausnahme: Wenn Angestellte nur für betriebliche Notfälle erreichbar sein müssen und auch nur in diesen Situationen kontaktiert werden, kann nicht von einer ständigen Erreichbarkeit gesprochen werden.
Reine Neugier wird nicht belohnt
Und selbstverständlich kann ein Angestellter keinen Lohnanspruch geltend machen, wenn er in der Freizeit aus eigenem Antrieb Geschäftsmails liest und beantwortet.