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«Darf man das?»: Souvenirs aus dem Hotelzimmer
Aus Kassensturz vom 12.02.2013.
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Darf man das? Souvenirs aus dem Hotel erlaubt?

Die Ferien von Karl sind zu Ende. Als Erinnerung an die schöne Zeit will er aus seinem Hotel-Zimmer Souvenirs mitnehmen. Flugs packt er die kleinen Shampoo-Fläschchen in sein Necessaire. Auch Handtuch, Bademantel und Aschenbecher. Doch darf Karl überhaupt «Hotel-Souvenirs» mitnehmen?

Nein, das darf man nicht. Wer im Hotel übernachtet, schliesst einen sogenannten Gastaufnahmevertrag ab. Daraus ist der Wirt verpflichtet, seinen Gast zu bekochen und ihm ein Zimmer zu überlassen.

Was sich im Restaurant und im Hotelzimmer befindet, darf man zwar benützen, aber nicht mitnehmen. Bei Schampoo Fläschchen, Seifen, Kleiderbügeln oder Badeschlappen drücken die meisten Hotels ein Auge zu.

Wer aber Tücher, Bademäntel, Regenschirme oder Bilder einpackt, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Verfügt das Hotel über die Kreditkartennummer des Gastes, kann es den Wert des Gegenstandes zudem seinem Konto belasten.

Tücher und Mäntel sind übrigens vielerorts nicht Eigentum des Hotels, sondern gehören der Wäscherei. Falsch ist auch die weit verbreitete Meinung, ein Wirt kalkuliere den Verlust in die Preise ein.

Auf seinen Erinnerungs-Bademantel aus dem Fünfsternhotel muss man trotzdem nicht verzichten. Die meisten Hotels verkaufen beliebte Erinnerungsstücke an der Rezeption.

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«Darf man das?»: Auflösung
Aus Kassensturz vom 12.02.2013.
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