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Darf man Obst auflesen, das auf dem Feld liegt?
Aus Kassensturz vom 16.09.2014.
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Darf man das? Darf man Früchte auf dem Feld auflesen?

Karl und Karla kommen an eine Wiese, auf der Apfelbäume stehen. Die Früchte sind reif. Einige sind heruntergefallen und liegen im Gras. Karl und Karla bücken sich, nehmen Äpfel vom Boden und beissen herzhaft hinein. Doch dürfen sie Früchte aufsammeln, die am Boden liegen? Darf man das?

Nein. Die Äpfel gehören dem Eigentümer des Bodens, auf dem die Bäume stehen. Laut Gesetz darf nur der Landeigentümer mit seinen Äpfeln machen, was er will: Sie essen, verkaufen, verwerten oder verschenken. Obst darf also nicht vom Baum gepflückt oder vom Boden aufgelesen werden. Auch dann nicht, wenn das Grundstück nicht umzäunt ist.

Die Äpfel gehören dem Grundbesitzer - basta!

Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Äpfel auf ein anderes Grundstück rollen, zum Beispiel auf einen Gehweg.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet Fragen aus dem Alltag. Hier geht's zu den gesammelten Werken.

Von dieser Grundregel gibt es zwei Ausnahmen:

1. Ausnahme: Ein Ast mit Früchten ragt über die Grenze auf ein anderes Grundstück. In diesem Fall hat der dortige Grundeigentümer das Recht, die Äpfel zu pflücken oder aufzulesen. Juristen sprechen vom Anriesrecht. Aber aufgepasst: Die Kantone dürfen in diesem Bereich vom Zivilgesetzbuch abweichende Regeln aufstellen. Bevor man also des Nachbarn Früchte pflückt und verwertet, ist es ratsam, sich bei der Gemeindeverwaltung über die geltende Rechtslage zu informieren.

2. Ausnahme: Wenn aufgrund der Situation klar wird, dass der Grundeigentümer seine Früchte nicht behalten will. Zum Beispiel, wenn ein Schild auf der Wiese steht oder ein Korb mit einem entsprechenden Hinweis: «Gratis!», «Beissen Sie zu!», «Zum Mitnehmen».

Im Onlinezeithalter können Grundeigentümer heute auch noch auf andere Weise dokumentieren, dass man ihre Früchte gratis pflücken und mitnehmen darf:

«Mundraub» ist erlaubt

Auf der Deutschen Plattform «Mundraub» können Grundeigentümer solche Angebote posten. Interessierte finden auf der Karte, welche Früchte sie wo pflücken dürfen. Auf der Plattform registrieren sich auch immer mehr Anbieter aus der Schweiz: Aktuell gibt es Wildkirschen in Sion, Esskastanien in Porza und Waldhimbeeren in Zürich.

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Aus Kassensturz vom 16.09.2014.
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