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Hausregeln Darf man nachts duschen?

Nach 22 Uhr duschen? Trotz Hausordnung ist das erlaubt – kurze Duschen gelten als zumutbar, Verbote sind rechtlich unwirksam.

Karla arbeitet in einem Restaurant. Meist kommt sie erst am späten Abend vollkommen verschwitzt nach Hause. «Jetzt eine warme Dusche und dann ins Bett!», freut sie sich. Am nächsten Morgen begegnet ihr der Hauswart im Treppenhaus.

Er habe sie letzte Nacht duschen gehört, schimpft er. In der Hausordnung stehe ausdrücklich, dass nachts duschen verboten sei. «Sie könne in ihrer Wohnung duschen, wann sie wolle», entgegnet Karla. Hausordnung hin oder her. Doch darf man nachts duschen, wenn es die Hausordnung verbietet? Darf man das?

Das meint das «Kassensturz»-Publikum

Die Antwort

Ja. Eine kurze Dusche ist auch nach 22 Uhr erlaubt – sogar, wenn es die Hausordnung ausdrücklich verbietet. Der Grund: Hausordnungen oder vertragliche Bestimmungen müssen verhältnismässig sein und dürfen Mieterinnen und Mieter nicht zu sehr in ihrer persönlichen Freiheit beeinträchtigen. Ein Verbot, sich nach 22 Uhr kurz duschen zu dürfen, ist eine übermässige Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit, die sich Mieterinnen und Mieter nicht gefallen lassen müssen.

Duschen ja, Baden nein

Bewohnerinnen und Bewohner in einem Mietshaus müssen Rücksicht aufeinander nehmen. Das schreibt das Obligationenrecht so vor. Nach 22 Uhr ein Vollbad einlaufen zu lassen, ist mit mehr Lärm verbunden und ist deshalb nicht erlaubt.

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In vielen Hausordnungen findet sich eine ganze Auflistung von allerlei Einschränkungen und Verboten. Wie das Verbot, nach 22 Uhr nicht duschen zu dürfen, halten viele dieser Einschränkungen rechtlich nicht stand. 

Rauch- und Besuchsverbote sind unzulässig

Ein Rauchverbot in einer Wohnung ist ebenfalls eine übermässige Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit und damit unzulässig. Allerdings müssen Raucherinnen und Raucher bedenken, dass sie beim Auszug aus der Wohnung für über das normale Mass hinausgehende Kosten der Instandstellung aufkommen müssen.

Weitere unzulässige Verbote in Hausordnungen sind etwa das Verbot, Besuch zu empfangen, ein Katzennetz auf dem Balkon aufzuspannen, am Sonntag Wäsche zu trocknen oder das Verbot, Kleintiere zu halten.

Kassensturz, 16.09.25, 21:10 Uhr

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