Nein. Karl darf den Platz nicht mit seiner Jacke reservieren. Wer ein Ticket für ein Konzert kauft, erwirbt sich damit das Recht, die Vorstellung auf einem Sitzplatz anzuschauen.
Einen Platz nach der Türöffnung zu belegen um bis zum Vorstellungsbeginn etwas anders zu machen, ist im Ticketpreis jedoch nicht inbegriffen. Rechtlich gesprochen handelt es sich in solchen Fällen um eine «übermässige» Nutzung.
Aufs WC gehen ist rechtlich unproblematisch
Etwas anderes wäre natürlich, wenn Karl den Platz verlassen möchte, um auf die Toilette oder kurz an die frische Luft zu gehen. Um Streit zwischen den Gästen zu vermeiden, verkaufen heute ohnehin die meisten Veranstalter nummerierte Tickets. So hat jede und jeder seinen Platz.