So ein Pech: In den Ferien bricht sich ein Skifahrer den Unterschenkel. Die Ärztin im Spital verpasst ihm einen Gips. Eine Woche später sind die Ferien vorbei. «Zum Glück habe ich mir nicht das rechte Bein gebrochen», denkt sich der Mann, packt seine Koffer ins Auto und fährt nach Hause.
«Du bist wohl nicht ganz bei Trost!», finden einige Tage später seine Arbeitskollegen. «Mit einem Gipsbein darf man sich nicht ans Steuer setzen». «Doch», entgegnet der Verunfallte. «Ich fahre nämlich einen Automaten. Dafür brauche ich das linke Bein nicht». Darf man mit einem Gipsbein Auto fahren?
So hat das «Kassensturz"-Publikum abgestimmt
Die Antwort
Jein. Das Strassenverkehrsgesetz verbietet das Autofahren mit einem Gipsbein nicht ausdrücklich. Das Gesetz verlangt allerdings, dass die Lenkerin oder der Lenker «fahrfähig» ist. In Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) steht: «Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.
Wer wegen Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen (…)».
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Wer sich ans Steuer setzt, muss demnach psychisch und physisch in der Lage sein, das Fahrzeug zu beherrschen und jederzeit richtig reagieren zu können.
Fahren mit Gipsbein? Besser nicht!
Mit einem Gipsbein am rechten Bein dürfte es nicht möglich sein, ein gewöhnliches Fahrzeug sicher und präzis zu lenken. Anders, wenn eine Person den Gips am linken Bein trägt und ein Fahrzeug mit automatischer Schaltung fährt. Möglicherweise ist in diesem Fall die Fahrfähigkeit gegeben. Aber eben nur möglicherweise. Deshalb raten Expertinnen und Experten eher davon ab, sich mit einem eingegipsten oder geschienten Bein hinters Lenkrad zu setzen.
Denn: Wer mit einem eingegipsten Bein in einen Unfall verwickelt ist, riskiert eine Verzeigung und Kürzungen von Versicherungsleistungen.
Fahren mit gebrochenem Arm? Niemals!
Das Gleiche gilt bei gebrochenen oder geschienten Armen. Weil immer beide Arme ans Steuer gehören und man beispielsweise für Ausweichmanöver die Kraft beider Arme braucht, ist Fahren mit Gips oder Schiene an Armen nicht zu empfehlen.
Doch nicht nur mit Gips geschiente Verletzungen können zur Fahrunfähigkeit führen: Wer beispielsweise unter starkem Heuschnupfen mit häufigem Niesen leidet, sollte die Hände vom Steuer lassen. Ebenso, wer komplett übermüdet ist, sich unwohl fühlt, unter Krämpfen leidet, Medikamente nimmt, welche die Reaktionsfähigkeit herabsetzen und natürlich, wer Betäubungsmittel oder einen Blutalkoholwert von mehr als 0.5 Promille intus hat.