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Rechtsfragen aus dem Alltag Darf ich eine Drohne vom Himmel holen, die mich filmt?

Drohnen können Unbeteiligten auf die Nerven gehen. Doch was tun, wenn man sich belästigt fühlt?

Sie können einem gehörig auf den Senkel gehen: Drohnen. Im Wald, am See – überall surren sie über unseren Köpfen herum. Viele mit Kameras ausgerüstet. Immer wieder greifen Genervte zur Selbsthilfe und holen diese Störenfriede vom Himmel. Doch darf man eine Drohne abschiessen? Darf man das?

Die Antwort

Jein! Eine Drohne «abzuschiessen», ist heikel. Wer sich belästigt fühlt, zur Selbsthilfe greift und dabei die Drohne beschädigt oder zerstört, bewegt sich in einer juristischen Grauzone.

Natürlich ist es nicht erlaubt, mit einer Drohne andere Personen ohne deren Einwilligung zu filmen und damit ihre Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Wer sich gegen eine solche Verletzung zur Wehr setzen will, sollte in erster Linie mildere Mittel zur Abwehr wählen.

Wer sich durch eine Drohne belästigt fühlt, sollte wenn möglich das Gespräch mit der Pilotin oder dem Piloten suchen. Fruchtet ein Gespräch nichts, können sich Betroffene an die Polizei wenden.

Was passiert, wenn ich eine Drohne abschiesse?

Mit einer Rechtsverletzung auf eine Rechtsverletzung zu reagieren – nach dem Motto «Auge um Auge – Zahn um Zahn» – ist nicht zu empfehlen. Die Pilotin oder der Pilot der beschädigten Drohne könnte straf- oder zivilrechtliche Schritte einleiten.

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Dann müsste ein Gericht entscheiden, im konkreten Fall eine Abwägung der betroffenen Interessen vornehmen und die Frage beantworten: Was wiegt schwerer? Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder die Beschädigung am Eigentum?

Prognosen sind schwierig, die Meinung von Juristinnen und Juristen gehen auseinander und Beispiele aus der Praxis des Bundesgerichts liegen noch keine vor.

Wie verhalten sich Drohnenpilotinnen und -piloten korrekt?

Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm, die mit Kamera, Mikrofon oder Sensoren, die Daten aufzeichnen können, ausgestattet sind, müssen registriert sein. Darüber hinaus muss die Besitzerin oder der Besitzer eine Haftpflichtversicherung abschliessen.

Weiterführende Links

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat auf seiner Website eine Karte aufgeschaltet, wo Drohnen fliegen dürfen. Kantone und Gemeinden können darüber hinaus zusätzliche Vorschriften erlassen. Bevor man ein Gefährt in die Luft steigen lässt, sollte man sich über diese Vorschriften informieren.

Zeichnet eine Drohne Daten auf, sind zudem die Bestimmungen des Gesetzes über den Datenschutz zu beachten. Dort ist geregelt, was zu welchem Zweck aufgezeichnet werden darf und welche dieser Daten wann gelöscht werden müssen. Klar ist: Eine Drohne darf nicht auf ein privates Grundstück gesteuert werden und Personen gegen ihren Willen filmen.

Das Dossier

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet Fragen aus dem Alltag. Hier geht's zu den gesammelten Werken.

SRF1, Kassensturz, 24.3.2026, 21:10 Uhr

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