Immer mehr Menschen nutzen ihr Fahrrad für den Arbeitsweg und in der Freizeit. Besonders praktisch: Ein Velo lässt sich fast überall abstellen und – zur Sicherheit – an einem Zaun anketten. Doch darf man sein Velo an einen Zaun schliessen?
Das denkt das «Kassensturz»-Publikum
Die Antwort
Jein. Steht der Zaun auf öffentlichem Grund, ist es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, ein Velo anzuketten. Aber nur, wenn kein Schild das Abstellen und Anketten ausdrücklich verbietet, das Velo niemanden behindert und wenn der Zaun nicht beschädigt wird. Wer sein Velo auf einem Trottoir an einen Gartenzaun kettet, muss zudem darauf achten, dass für Passantinnen und Passanten ein Abstand von 1.5 Metern bleibt.
Wer sein Velo zum Beispiel auf einer Gebäudeeinfahrt an einen Zaun ketten will, darf dies nur mit Einwilligung der Grundbesitzerin oder des Grundbesitzers tun. Meist weisen diese mit Schildern auf ein entsprechendes Velo-Abstellverbot hin.
Darf ich mein Velo ausserhalb der signalisierten Abstellplätze abstellen?
Laut der Verkehrsregelverordnung dürfen Velos auf öffentlichen Flächen abgestellt werden, sofern kein ausdrückliches Verbot besteht, die Velos niemanden behindern und – wenn sie auf einem Trottoir abgestellt werden – mindestens 1.5 Meter für Fussgängerinnen und Fussgänger Abstand bleibt.
Darf ein Grundeigentümer mein Velo entfernen?
Nein, Grundeigentümerinnen und -eigentümer dürfen ein angekettetes Velo nicht eigenmächtig entfernen. Brechen sie das Schloss auf, ist das Sachbeschädigung. Richtigerweise müsste ein Grundeigentümer die Eigentümerin des Fahrrades ausfindig machen und sie auffordern, ihr Gefährt wegzustellen. Ist das nicht möglich oder leistet die Fahrerin der Aufforderung keine Folge, kann sich der Grundeigentümer an die Polizei wenden.