«Meine Chefin will mir die Überstunden nicht vergüten. Was kann ich tun?» Antworten auf solche Fragen gibt es jeden Donnerstagmorgen in der Rubrik «Rechtsfrage» im Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.
Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner erklärt die Rechtslage und gibt Tipps, wie sich Betroffene wehren können. Oftmals melden sich Ratsuchende später noch einmal. «Es hat funktioniert», heisst es dann zum Beispiel in einem Mail. Auch von Hand geschriebene Dankeskärtchen oder Blumen sind schon auf der Redaktion eingetroffen.
Reisebüro zahlt Anzahlung zurück
Zum Beispiel von einem Hörer, der wegen der Corona-Pandemie seine Kreuzfahrt nicht antreten konnte. Das Reisebüro weigerte sich zunächst mit rechtlich nicht haltbaren Argumenten, die Anzahlung zurückbezahlen. Gestützt auf den Beitrag im «Espresso» intervenierte der Hörer noch einmal beim Reisebüro. Mit Erfolg. Kurze Zeit später war das Geld auf seinem Konto.
Ähnlich eine Hörerin aus dem Kanton Bern. Ein Sturm zerstörte ihre Sonnenstoren. Doch die Versicherung winkte ab. Der Sturm sei nicht stark genug gewesen. Eine Rückfrage bei den Kolleginnen und Kollegen der Sendung «Meteo» ergab: In der Umgebung der Hörerin befinden sich weit und breit keine Messstationen. Die Behauptung der Versicherung lässt sich nicht beweisen. Schliesslich bot sie der Frau eine Zahlung an.
Alles richtig gemacht – Vermieterin bleibt trotzdem stur
Das Recht haben nicht immer bedeutet, zu seinem Recht zu kommen, ist eine bittere Erfahrung, von denen auch manche «Espresso»-Hörerinnen und -Hörer berichten können. So zum Beispiel die Mutter, die ihren Sohn bei der Schlussreinigung seiner Wohnung unterstützte. Beim Putzen im Badezimmer brach eine Armatur, das Wasser lief aus. Weil die Verwaltung um die Mittagszeit nicht erreichbar war, verständigte die Frau einen Notfallsanitär und verhinderte so einen Wasserschaden. Obschon die Frau im Interesse der Verwaltung richtig gehandelt hatte, weigert sich diese, die Kosten für den Notfallsanitär zu übernehmen.
Frustrierend auch die Erfahrung einer Steel-Band, die für einen privaten Auftritt gebucht war. Einzelne Musiker fielen krankheitsbedingt aus. Obschon die Band den Auftritt tadellos absolviert hatte und erst noch Zugaben spielte, kürzte später der Auftraggeber das Honorar und liess sich auch vom Beitrag in «Espresso» nicht umstimmen.
Arbeitgeberin stellt aufmüpfige Angestellte auf die Strasse
Zufrieden mit der Auskunft war dagegen eine Hörerin, die in einer Kinderkrippe arbeitete. Die Arbeitgeberin forderte die Leistung von Überstunden ein, wollte diese aber nicht vergüten. Nach der Ausstrahlung der Sendung dann der Schock: Die Arbeitgeberin rächt sich an der aufmüpfigen Angestellten mit der Kündigung. Ein weiterer Beitrag befasste sich dann mit der Frage, ob eine solche Kündigung missbräuchlich sei. Und mit einer Intervention bei der Arbeitgeberin erreichte «Espresso» schliesslich, dass der Frau eine Stelle in einer anderen Filiale angeboten wurde.