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«Espresso» sei Dank! Freude, Frust oder Faust im Sack: «Rechtsfragen» im Lauf der Zeit

Was bringen die Rechtstipps im Radio? «Espresso» blickt zurück – und zeigt, wie sie Betroffenen geholfen haben.

«Meine Chefin will mir die Überstunden nicht vergüten. Was kann ich tun?» Antworten auf solche Fragen gibt es jeden Donnerstagmorgen in der Rubrik «Rechtsfrage» im Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.

Alle Rechtsfragen

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner erklärt die Rechtslage und gibt Tipps, wie sich Betroffene wehren können. Oftmals melden sich Ratsuchende später noch einmal. «Es hat funktioniert», heisst es dann zum Beispiel in einem Mail. Auch von Hand geschriebene Dankeskärtchen oder Blumen sind schon auf der Redaktion eingetroffen.

Reisebüro zahlt Anzahlung zurück

Zum Beispiel von einem Hörer, der wegen der Corona-Pandemie seine Kreuzfahrt nicht antreten konnte. Das Reisebüro weigerte sich zunächst mit rechtlich nicht haltbaren Argumenten, die Anzahlung zurückbezahlen. Gestützt auf den Beitrag im «Espresso» intervenierte der Hörer noch einmal beim Reisebüro. Mit Erfolg. Kurze Zeit später war das Geld auf seinem Konto.

Ähnlich eine Hörerin aus dem Kanton Bern. Ein Sturm zerstörte ihre Sonnenstoren. Doch die Versicherung winkte ab. Der Sturm sei nicht stark genug gewesen. Eine Rückfrage bei den Kolleginnen und Kollegen der Sendung «Meteo» ergab: In der Umgebung der Hörerin befinden sich weit und breit keine Messstationen. Die Behauptung der Versicherung lässt sich nicht beweisen. Schliesslich bot sie der Frau eine Zahlung an.

Zum Glück: Chefin glaubt, was sie am Radio hört

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Fragen zum Arbeitsrecht werden der Rechtsexpertin häufig gestellt. Zum Beispiel wollte eine alleinerziehende Mutter wissen, ob sie für die Betreuung ihres kranken Kindes Ferientage einziehen müsse. Die Rechtslage ist klar. Das wusste auch die alleinerziehende Mutter. Aber: «Mir glaubt die Chefin nicht. Vielleicht hilft es, wenn sie es am Radio hört.» Und tatsächlich: Nach der Ausstrahlung krebste die Chefin zurück und gab ihrer Angestellten die für die Betreuung des kranken Kindes nötige Zeit.

Alles richtig gemacht – Vermieterin bleibt trotzdem stur

Das Recht haben nicht immer bedeutet, zu seinem Recht zu kommen, ist eine bittere Erfahrung, von denen auch manche «Espresso»-Hörerinnen und -Hörer berichten können. So zum Beispiel die Mutter, die ihren Sohn bei der Schlussreinigung seiner Wohnung unterstützte. Beim Putzen im Badezimmer brach eine Armatur, das Wasser lief aus. Weil die Verwaltung um die Mittagszeit nicht erreichbar war, verständigte die Frau einen Notfallsanitär und verhinderte so einen Wasserschaden. Obschon die Frau im Interesse der Verwaltung richtig gehandelt hatte, weigert sich diese, die Kosten für den Notfallsanitär zu übernehmen.

Manchmal bleibt nur der Frust

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In beiden Beispielen – Wasserschaden und Steel-Band – hätten die Betroffenen ihr Recht vor Gericht einfordern müssen. Ein finanziell und emotional aufwendiger Weg, den sich beide nicht zumuten mochten.

Wer sich an eine Rechtsberatung wendet, möchte meist nicht nur die Rechtslage erfahren, sondern sucht Unterstützung, um zu seinem Recht zu kommen. So zum Beispiel ein Mann, der nach einem Sturz vom Velo kurz das Bewusstsein verloren hatte. Besorgte Passantinnen riefen die Ambulanz. Für deren Kosten will der Verunfallte aber nicht aufkommen. Aufgrund der Rechtslage ist jedoch klar: Der Mann muss die Rechnung bezahlen, auch wenn er die Ambulanz nicht selbst angerufen hat. Über diese Auskunft hat er sich leider mindestens so geärgert, wie über die Rechnung.

Frustrierend auch die Erfahrung einer Steel-Band, die für einen privaten Auftritt gebucht war. Einzelne Musiker fielen krankheitsbedingt aus. Obschon die Band den Auftritt tadellos absolviert hatte und erst noch Zugaben spielte, kürzte später der Auftraggeber das Honorar und liess sich auch vom Beitrag in «Espresso» nicht umstimmen.

Arbeitgeberin stellt aufmüpfige Angestellte auf die Strasse

Zufrieden mit der Auskunft war dagegen eine Hörerin, die in einer Kinderkrippe arbeitete. Die Arbeitgeberin forderte die Leistung von Überstunden ein, wollte diese aber nicht vergüten. Nach der Ausstrahlung der Sendung dann der Schock: Die Arbeitgeberin rächt sich an der aufmüpfigen Angestellten mit der Kündigung. Ein weiterer Beitrag befasste sich dann mit der Frage, ob eine solche Kündigung missbräuchlich sei. Und mit einer Intervention bei der Arbeitgeberin erreichte «Espresso» schliesslich, dass der Frau eine Stelle in einer anderen Filiale angeboten wurde.

Erst informieren, dann handeln

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Diese Beispiele zeigen: Das Recht bietet keine Garantie für Gerechtigkeit und der Weg zum Recht ist manchmal aufwendig. Wer sich vor Frust schützen will, sollte sich deshalb bei einem Problem zuerst über die Rechtslage und die daraus resultierenden Möglichkeiten informieren, sich das weitere Vorgehen überlegen und erst dann mit der Gegenseite verhandeln.   

Radio SRF1, Espresso, 31.7.25, 8:10 Uhr

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