Ärgerlich. Schon nach wenigen Wochen meldet der elektronische Scooter auf dem Display ein technisches Problem.
«Zum Glück habe ich noch Garantie auf dem Scooter», denkt sich ein «Espresso»-Hörer aus dem aargauischen Birmensdorf. Er kramt den Garantieschein hervor und meldet dem Onlinehändler den Garantiefall per Email.
Er solle seinem Scooter einschicken, antwortet der Händler am Telefon. Die Versandkosten müsse er aber selber bezahlen. «Stimmt das? », möchte der Kunde vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen. «Gehen Kosten für Verpackung und Porto wirklich zu meinen Lasten?»
Der Transport ist Kundensache
Das Obligationenrecht beantwortet diese Frage nicht explizit. Aber: Bei Kaufverträgen ist es so, dass der Kunde dafür sorgen muss, wie seine Waren zu ihm nach Hause kommen. Lässt er sich beliefern, so muss der Käufer Verpackungs- und Portokosten berappen.
Diese Bestimmung lässt sich sinngemäss auch auf Garantiefälle anwenden. In einem Garantiefall muss der Verkäufer – je nach Garantiebestimmung – den defekten Gegenstand reparieren oder ersetzen. Wie jedoch der Gegenstand zum Verkäufer kommt, ist Sache des Kunden.
Kunden müssen nicht alles hinnehmen
Das bedeutet: Die Kosten fürs Einsenden zum Verkäufer gehen zu Lasten der Kunden. Oftmals verlangen Händler, dass Kunden ihre defekten Geräte jedoch dem Hersteller oder Servicecenter des Verkäufers einzuschicken sollen. Das ist rechtlich gesehen aber nur dann verpflichtend, wenn die Garantiebestimmungen einen solchen Ablauf ausdrücklich vorsehen.