«Das kann es nicht sein», denkt sich ein Konsument aus dem Thurgau. Sein kürzlich bestellter Computer hat bei der Lieferung einen kleinen Mangel. Er solle das Gerät zur Reparatur zurückschicken, weist ihn der Kundendienst an. Bearbeitungszeit: zwei bis vier Wochen. So lange will der Kunde verständlicherweise nicht warten. Er ist auf das Gerät angewiesen.
«Wie lange darf sich ein Anbieter für eine Reparatur Zeit lassen?», möchte der verärgerte Mann vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen. Lesen Sie hier, was «Garantie» bedeutet und welche Rechte Konsumentinnen und Konsumenten geltend machen können.
«Garantie» oder «Gewährleistung» – was bedeutet das?
Eine Verkäuferin, ein Verkäufer muss während der Garantiefrist dafür einstehen, dass sein Produkt über alle zugesicherten Eigenschaften verfügt und keine Mängel aufweist. Das Gesetz spricht von «Gewährleistung». Im Konsumalltag, vor allem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist häufig von «Garantie» die Rede. Der Unterschied: Die gesetzliche Gewährleistung ist zwingend, kann aber in vertraglichen «Garantiebestimmungen» ergänzt oder ganz ausgeschlossen werden.
Wie lange dauert die Garantiefrist?
Laut Gesetz muss die Garantiefrist mindestens zwei Jahre betragen, bei Gebrauchtwaren ein Jahr. Diese Fristen dürfen vertraglich nicht verkürzt werden. Aber: Es ist erlaubt, die Garantie ganz auszuschliessen. In diesem Fall ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, den Kunden vor dem Kauf darauf aufmerksam zu machen.
Wann gilt ein Produkt als mangelhaft?
Taugt ein Kaufgegenstand nicht zum vorgesehenen Gebrauch, liegt ein Mangel vor. Zum Beispiel, wenn sich Nähte an einem Kleidungsstück lösen oder sich die Uhr trotz Zusicherung als nicht wasserdicht erweist. Kein Mangel liegt vor, wenn ein Schaden infolge falscher Handhabung oder normaler Abnützung entstanden ist. Kunden sollten einen Mangel sofort rügen. Je länger man zuwartet, je schwieriger ist er zu beweisen.
Gibt es in einem Garantiefall ein neues Gerät oder das Geld zurück?
Laut Gesetz stehen einem Kunden drei Möglichkeiten offen: Er kann vom Vertrag zurücktreten, einen Preisnachlass verlangen oder ein gleichwertiges Ersatzprodukt. Das Gesetz spricht von Wandelung, Minderung und Ersatzlieferung. Einen Anspruch auf Reparatur gibt es im Gesetz nicht. Aber: In den meisten Vertragsbedingungen behalten sich die Anbieter das Recht auf Reparatur ausdrücklich vor.
Ein Gerät muss während der Garantiefrist zur Reparatur. Wie lange darf sich der Anbieter damit Zeit lassen?
Diese Frage ist gesetzlich nicht geregelt. Viele Anbieter halten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, mit welchen Wartezeiten zu rechnen ist. Im Beispiel des «Espresso»-Hörers findet sich keine solche Regelung in den AGB. Die vom Kundendienst veranschlagten zwei bis vier Wochen dürften aber das Maximum sein, das der Kunde akzeptieren muss. Sollte die Bearbeitungszeit länger dauern, kann der Kunde der Firma eine Nachfrist setzen oder ein gleichwertiges Ersatzgerät verlangen.
Haben Konsumentinnen und Konsumenten während einer Reparatur Anspruch auf ein Ersatzgerät?
Nein. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn dies in den AGB des Anbieters ausdrücklich vorgesehen ist. Steht nichts, sollten Konsumentinnen und Konsumenten dennoch danach fragen. Viele Anbieter stellen Ersatzgeräte aus Kulanz zur Verfügung.