Der Massagesessel hat eine Schraube locker: im wahrsten Sinne des Wortes. Gekauft bei einem Online-Anbieter, hat sich nach rund einem halben Jahr eine Schraube im Fussteil gelöst. «Ich kann das Fussteil nun nicht mehr hochfahren», schreibt die Kundin aus Thun dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Zum Glück gelten in der Schweiz auf gekaufte Gegenstände zwei Jahre Garantie. Doch der Onlineshop wolle ihr lediglich eine neue Schraube schicken. Montieren soll diese die Kundin. «Wie soll ich das anstellen?», fragt sie sich. Der Stuhl sei viel zu schwer, sie könne ihn unmöglich umdrehen. Einen weiter gehenden Service biete der Onlineshop aber nicht an. Die Kundin fühlt sich hilflos. «Muss ich das akzeptieren?».
Für den Vertrag gilt eine «Bring-in-Garantie»
Die Rechtslage ist klar. Tritt während der Garantiefrist ein Mangel auf, so ist es Sache der Kundin, den Artikel einzuschicken oder in ein Service-Center zu bringen. Die Verkäuferin schuldet lediglich die Reparatur oder den Ersatz des Artikels. Die Kosten für den Versand gehen zu Lasten der Konsumenten. So auch im Beispiel der Kundin aus Thun.
Immerhin gilt für ihren Kauf laut den Allgemeinen Garantiebestimmungen des betreffenden Anbieters eine sogenannte «Bring-in-Garantie». Das bedeutet: Die Kundin bringt den Gegenstand zum Geschäft, der Anbieter übernimmt die Kosten für die Rücksendung.
Zum Glück ist der ganze Aufwand aber nicht nötig. Die Kundin muss den Sessel nicht einschicken. Es genügt, wenn sie Hilfe beim Drehen und Montieren der Schraube organisiert. Soziale Dienste oder Arbeitsintegrationsprogramme bieten solche Hilfeleistungen zu günstigen Preisen an. Oder vielleicht hilft auch der Hauswart für eine Tasse Kaffee.