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Bergbahnen müssen entschädigen, wenn sie nicht fahren können
Legende: Bergbahnen müssen entschädigen, wenn sie nicht fahren können Colourbox

Kaufrecht Bergbahn fährt nicht: Geld zurück?

Ein «Espresso»-Hörer wollte zum Saisonende noch einmal auf die Ski und kaufte im Voraus zwei Tageskarten. Am Samstag waren die Verhältnisse perfekt, am Sonntag war das Wetter so schlecht, dass die Bahnen gar nicht fuhren.

Laut Rechtsexpertin Doris Slongo kann der «Espresso»-Hörer das Geld für diesen Tag zurückfordern. Er hat die zwei Tage im Voraus bezahlt und hat damit das Recht darauf, an diesen zwei Tagen die Bahnen auch ganz normal benutzen zu können. Wenn die Bahnen ihre Leistungen nicht erbringen können, egal aus welchem Grund, dann müssen sie den Betrag für diesen Tag zurückerstatten.

Anders wäre die Situation, wenn der Bergbahnkunde wegen schlechtem Wetter nicht angereist wäre, die Bahnen jedoch normal gefahren wären. Dann gäbe es den Ticketpreis nicht zurück.

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