Schon bald ging der Motor kaputt und das E-Bike musste wochenlang in die Reparatur. Kaum repariert, ist der Motor erneut kaputt gegangen. Und wieder wäre nun eine langwierige Reparatur fällig.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo müssen Herr und Frau Wirz dies nicht akzeptieren. Sie können entweder ein neues E-Bike fordern oder das Geld zurück verlangen. Dies, weil sie beim Kauf keine speziellen Garantiebedingungen akzeptiert haben, wonach bei einem Defekt das E-Bike repariert werden muss.
Ein solcher Passus kann in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sein. Dies ist beim Elektro-Velo von Herrn Wirz aber nicht der Fall. Herr und Frau Wirz hätten von Gesetzes wegen schon beim ersten Defekt auf eine Reparatur verzichten und ein neues E-Bike oder das Geld zurück verlangen können.