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Kaufrecht Garage repariert ohne Auftrag

«Espresso»-Hörerin Melek Kaya hat ihre Garage mit der Vorführung ihres Töffs beauftragt. Sie verlangte einen Kostenvoranschlag, sollten Reparaturen notwendig sein.

Trotzdem hat die Garage ohne ihr Einverstädndnis Reparaturen vorgenommen. Die Garage will den Töff jedoch nur zurückgeben, wenn Frau Kaya die 800-fränkige Rechnung zahlt.

Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo muss Melek Kaya die Kosten für die Vorführung des Töffs bezahlen. Die Kosten für die nicht bestellten Reparaturarbeiten muss sie nur übernehmen, sofern sie von den erbrachten Leistungen einen «Mehrwert» hat.

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