Stefan Maurer aus Sursee (LU) reklamiert, weil er mit der Leistung seines Handy-Akkus nicht zufrieden ist. Im Shop wird ihm gesagt, auf den Akku gebe es nur ein halbes Jahr Garantie – und die sei abgelaufen. «Geht das?», schreibt er im «Espresso»-Chat. Eine ähnliche Frage beschäftigt Rafael Pirker aus Dübendorf. Auf sein Kopfhörerkabel bekommt er nur gerade drei Monate Garantie. Ob das erlaubt sei, möchte Pirker wissen. «Ich dachte immer, es gebe nun zwei Jahre Garantie.».
Garantie und Garantiefrist sind nicht das Gleiche
Richtig ist: Seit dem 1. Januar 2013 gilt neu eine zweijährige Garantiefrist für alle gekauften Produkte. Die Händler dürfen diese Frist nicht verkürzen.
Service
Unter die Garantie fallen jedoch laut Gesetz nur Mängel, die den Gebrauch einer Sache verunmöglichen oder erheblich mindern. Normale Abnützung fällt nicht darunter.
Manche Anbieter gewähren auf Akkus und andere Verschleissteile dennoch eine Garantie, häufig von drei bis sechs Monaten. Diese Funktionsgarantie ist eine freiwillige Leistung. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, hat der Kunde Anspruch auf eine Reparatur oder ein neues Teil.
Bei Akkus können Kunden auch nach sechs Monaten noch reklamieren
Wichtig: Kunden können einen Mangel auch nach Ablauf der Funktionsgarantie noch bis maximal zwei Jahre ab Kaufdatum noch rügen. Vorausgesetzt natürlich, dass der Mangel während der Dauer der Funktionsgarantie aufgetreten ist. In der Praxis ist es jedoch aus Beweisgründen ratsam, Mängel immer sofort zu rügen.
Anders, wenn der Akku von Beginn weg nicht die Leistung erbringt, die man erwarten könnte. In diesem Fall ist das Teil mangelhaft und der Kunde dann die gewöhnliche Garantie beanspruchen.
So sind Sie rechtlich gut gerüstet
Was aber, wenn der Verkäufer behauptet, der Kunde sei schuld am Defekt? Lesen Sie die Antwort auf diese und andere, wichtige Fragen in unserem Merkblatt «Garantie – das sind Ihre Rechte» (siehe Box).