Wer online über die Homepage eines Anbieters etwas bestellt, muss fast überall ein kleines Feld anklicken. Damit bestätigt man, dass man die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma akzeptiert.
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
«Wie ist das aber, wenn ich einer Firma per Mail eine Bestellung schicke?», möchte Sandy Hertach aus dem Zürcherischen Gossau vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.
Der Verkäufer muss sagen, was gilt
Damit AGB gültig in einen Vertrag einbezogen werden, muss der Verkäufer den Kunden darauf aufmerksam machen und ihm die Möglichkeit geben, diese Bestimmungen zu lesen.
Diese Voraussetzungen müssen bei jeder Bestellung von Neuem eingehalten werden. Bei automatischen Bestellungen über die Webpage müssen Kunden vor dem Abschicken der Bestellung mit einem Klick bestätigen, dass sie mit diesen Bestimmungen einverstanden sind.
Kunden können nicht wissen, ob sich die AGB geändert haben
Anders bei einer Bestellung per E-Mail: Hier müsste der Verkäufer seinem Kunden den Eingang bestätigen und ihn auf seine AGB hinweisen. Bestätigt der Kunde, dass er einverstanden ist, wird die Bestellung samt AVG verbindlich.
Es genügt also nicht, dass ein Kunde bei einer Mailbestellung von früheren Bestellungen her weiss, dass die Firma über AGB verfügt. Unternehmen können ihre Bedingungen ja jederzeit ändern. Aus diesem Grunde müssen Kunden bei jeder neuen Bestellung neu auf das «Kleingedruckte» hingewiesen werden.