Zum Inhalt springen

Kaufrecht Gürtel färbt aufs Sofa ab: Wer bezahlt den Schaden?

Die Tochter von «Espresso»-Hörer Karl Staub aus St. Gallenkappel hat ihrem Bruder einen Gürtel geschenkt. Gekauft hatte sie diesen in einem Outlet-Center. Als ihr Bruder den Gürtel zum ersten Mal getragen hat, färbte dieser so stark ab, dass das Sofa beschädigt wurde.

Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen. Das Geschäft im Outlet-Center haftet im Rahmen der gewöhnlichen Kaufgarantie. Die Tochter von Herrn Staub kann den Gürtel zurückbringen, weil dieser einen Mangel hat, den sie nicht akzeptieren muss. Gleichzeitig kann sie dem Verkäufer die Rechnung für die Reinigung des Sofas präsentieren.

Meistgelesene Artikel