Im Geschäft erklärte man ihr, dass nach zwei Jahren monatlich zwei Franken vom Guthaben abgezogen werden. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo steht es den Ausstellern von Gutscheinen frei, eine solche Regelung zu bestimmen. Entscheidend ist, ob diese beim Kauf des Gutscheins vom Käufer akzeptiert wurde. Gegen eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer, wie sie auf dem Gutschein angegeben ist, muss sofort beim Geschäft reklamiert werden, ansonsten gilt die Beschränkung.
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Kaufrecht Hilfe, mein Gutschein verfällt!
«Espresso»-Hörerin Marianne Roschi hat vor über drei Jahren einen Gutschein über 80 Franken für ein Dessousgeschäft erhalten. Als sie diesen letzthin einlösen wollte, musste sie feststellen, dass nur noch 62 Franken auf der Karte waren.
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