Dieses schickte ihr unmittelbar eine Bestätigung. Dies hatte das erste Hotel versäumt, mit Frau Bühlmann rechnete man dort trotzdem. Wegen Nichterscheinen soll sie die Hälfte der Hotelkosten bezahlen.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss Frau Bühlmann nicht dafür aufkommen. Da sie für ihre erste Buchung keine Bestätigung erhalten hat, ist es bei einer reinen Buchungsanfrage geblieben. Frau Bühlmann hat sich korrekt verhalten, als sie daraufhin ein anderes Hotel angefragt hat.
Wenn man bei einer Buchung im Internet nicht innert kurzer Frist eine Bestätigung erhält, ist man von der Anfrage wieder frei. Doris Slongo: «In der Regel sollte eine solche Bestätigung innert eines Tages eintreffen.»