«Eine gute Sache», dachte sich Winnie Bühler, als sie den Brief der SBB in Händen hielt. Wer mit beiliegendem Bestellschein ein Generalabonnement zweiter Klasse bestellt, könne den ebenfalls beiliegenden Gutschein über 150 Franken einlösen.
Als Winnie Bühler das GA bestellen wollte, wurde sie aber enttäuscht. Im Brief hätte sich ein Fehler eingeschlichen, hiess es beim Kundenservice. Das GA koste nämlich nicht 2000, sondern 2650 Franken.
Enttäuscht sind auch andere «Espresso»-Hörerinnen und Hörer. Marianne Fasler beispielsweise. «Hab ich Anspruch auf das GA zum Preis von 2000 Franken oder muss ich den Fehler einfach so hinnehmen?», möchte sie wissen.
Prospekte sind nicht verbindlich
Das steht im Gesetz
Die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten werden den Ärger schlucken müssen, denn Angebote wie die folgenden sind laut Obligationenrecht nicht verbindlich:
- Werbebriefe
- Flyer
- Prospekte
- Kataloge
- Zeitungsinserate
- Werbespots.
Die SBB ist also nicht verpflichtet, das Generalabonnement für 2000 Franken abzugeben. Allerdings verbietet das Gesetz unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden. Wer zum Beispiel über seine Preise unrichtige oder irreführende Angaben macht, kann sich nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb strafbar machen.
Keine Gesetzesverletzung liegt vor, wenn es sich nicht um ein bewusstes Lockvogelangebot, sondern um einen Druckfehler handelt. So wie im konkreten Beispiel mit dem SBB-GA. Die SBB werde sich in den nächsten Tagen bei allen Betroffenen entschuldigen. Mit einem Gutschein für einen Klassenwechsel.