Liegt ein Garantiefehler vor, haben Konsumenten laut Rechtsexpertin Doris Slongo grundsätzlich das Recht, das Geld zurück zu verlangen. In vielen Fällen schliessen Verkäufer jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Rückerstattung des Geldes aus.
Die Verantwortlichen des Fachmarkts haben im Fall von Herrn Stein die Gutscheine zudem aus reiner Kulanz ausgehändigt. Ein Garantiefehler wurde nicht gefunden. Das Gegenteil zu beweisen ist unter Umständen aufwändig und teuer.