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Kaufrecht Massiv zu viel bezahlt - was nun?

«Espresso»-Hörerin Nora Krieg hat in einem Foto-Fach-Geschäft ein Akku-Ladegerät für 239 Franken gekauft. Kurze Zeit später entdeckte sie das gleiche Produkt im Internet, zu einem dreimal günstigeren Preis. Ein Umtausch ist aber nicht mehr möglich, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo.

Der Kaufvertrag, den Nora Krieg im Geschäft abgeschlossen hat, ist gültig und bindet sie. Das Ladegerät kann nicht mehr retourniert werden, da Frau Krieg den hohen Preis freiwillig bezahlt hat.

Dies gilt auch, wenn wie in Frau Kriegs Fall der Preis im Laden um ein vielfaches höher ist als im Internet. Ein Teil des Unterschieds lässt sich dabei mit den höheren Unterhaltskosten eines Ladengeschäfts erklären, z.B. mit der Miete.

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