Ausserdem hat die Firma ungefragt Fussbalsam und Schuheinlagen beigelegt und verrechnet. Die Kreditkarte von Frau Stucki wurde statt mit 75 mit 150 Franken belastet. Laut DRS-Rechtsexpertin kann sich Frau Stucki wehren.
Sie sollte so schnell wie möglich schriftlich bei der Verkaufsfirma reklamieren und eine korrekte Rechnung verlangen. Reagiert der Anbieter nicht oder weigert sich, die Rechnung zu korrigieren, kann sich Frau Stucki innert 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung an ihre Kreditkartenfirma wenden. Diese storniert den Betrag und nimmt zur Klärung selbst Kontakt mit der Verkaufsfirma auf.