«Zum genannten Preis ist auf der Rechnung die Mehrwertsteuer dazu gekommen. Dies hätte man mir doch vorgängig sagen müssen!», ärgert sich Hugo Zeltner.
Hugo Zeltner hat Recht, erklärt Rechtsexpertin Doris Slongo. Zwar gibt es keine Vorschrift, ob ein Preis inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer genannt werden muss. Wird jedoch nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass noch die Mehrwertsteuer dazu kommt, gilt der mündlich genannte Preis. Dies gilt auch, wenn in einem Prospekt oder im Geschäft ein Preis angeschrieben ist.
Hugo Zeltner konnte davon ausgehen, dass der Preis inklusive der Mehrwertsteuer zu verstehen ist. Er muss diesen Zuschlag darum nicht bezahlen. Da es sich um eine mündliche Abmachung handelte, könnte es jedoch schwierig werden, zu beweisen, was genau abgemacht wurde. Tipp: Einen mündlich abgemachten Preis wenn immer möglich auf einem Zettel bestätigen lassen.