Helen Montani-Haller staunte nicht schlecht, als sie die Rechnung des Garagentor-Spezialisten in den Händen hielt: Ihr Mann hatte für die Garagentüre einen Ersatzring aus Gummi bestellt. Kostenpunkt: 17 Franken. Der Ersatzring wurde dem Ehepaar per Post zugestellt. In einem wattierten Couvert, frankiert mit 3.15 Franken.
Alle Kunden zahlen gleich viel Porto
«Auf der Rechnung wurden fürs Porto aber 15 Franken dazugeschlagen», ärgert sich Helen Montani-Haller. Sofort greift sie zum Telefon. «Doch die Mitarbeiterin der Firma erklärte mir, man belaste allen Kunden diesen Portotarif.» Für Kunden mit kleinen Bestellungen sei das ein Nachteil, für solche mit grossen ein Vorteil. «Muss ich so etwas akzeptieren?», möchte Helen Montani-Haller von «Espresso» wissen.
Kunde muss bei der Bestellung gewarnt werden
Die Kundin interveniert zu Recht. Ein Anbieter muss seine Kunden darauf hinweisen, wenn er für die Postzustellung mehr als das effektive Porto belasten will. Der Hinweis muss erfolgen, bevor der Kunde die Bestellung aufgibt. Herr Montani hätte also am Telefon informiert werden müssen, dass ihn sein Gummiring wegen der pauschalen Portokosten fast doppelt so teuer zu stehen kommt. Das gleiche gilt, wenn ein Anbieter neben dem Porto noch Kosten für die Verpackung verrechnen will.
Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen genügt nicht
Ob in solchen Fällen ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen genügt, kommt auf die genauen Umstände an. Bei Onlinebestellungen darf der Anbieter davon ausgehen, dass seine Kunden das «Kleingedruckte» auf der Homepage gelesen haben. Bei einer telefonischen Bestellung dagegen reicht es nicht, wenn sich der Anbieter später auf die auf der Homepage veröffentlichten Bestimmungen berufen will.
Aus diesem Grund kann Helen Montani-Haller die Rechnung reduzieren. Sie muss nur den Gummiring bezahlen und das effektive Porto. Zusammen also 20.15 Franken.