Kaufrecht - Uhr bei Batteriewechsel kaputt: Bekomme ich Schadenersatz?
Die Armbanduhr von «Espresso»-Hörerin Beatrice Brunner hat vor 15 Jahren 700 Franken gekostet. Beim Batteriewechsel beim Uhrmacher ist nun das Deckglas kaputt gegangen. Da es keine Ersatzteile mehr gibt, hat der Uhrmacher als Wiedergutmachung Rabatt für den Kauf einer neuen Uhr angeboten.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss Frau Brunner dieses Angebot nicht akzeptieren. Der Uhrmacher ist schuld daran, dass die Uhr kaputt gegangen ist. Er schuldet darum der Besitzerin Schadenersatz in der Höhe des aktuellen Wertes der Uhr. Herrscht diesbezüglich Uneinigkeit, sollte eine neutrale Fachperson die Uhr schätzen.
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