Da sie diesen Unterschied nicht beim Kauf oder unmittelbar danach hat erkennen können, kann Frau Rüttimann die Schuhe zurückbringen.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo gilt in diesem Fall das Gewährleistungsrecht. Demnach muss der Kunde die Ware genau prüfen. Liegt ein Mangel vor, sollte man unverzüglich reklamieren. Ansonsten verfällt im Normalfall das Anrecht auf eine Rückerstattung.
Im Fall von Frau Rüttimann ist der Farbunterschied allerdings nicht beim Kauf oder unmittelbar danach erkennbar gewesen, sondern erst bei der ersten Wanderung. Deshalb steht Frau Rüttimann ein neues Paar Schuhe oder das Geld zurück zu.