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Kaufrecht Unterschiedliche Garantieangaben: Welche gilt?

«Espresso»-Hörer Werner Kunz aus Bern hat sich eine Personenwaage gekauft. Seine Wahl fiel auf eine Waage, auf deren Verpackung prominent steht: «15 Jahre Garantie». Beim Kauf wies der Verkäufer Herr Kunz jedoch darauf hin, dass man ihm lediglich zwei Jahre Garantie gewähren könne.

Der Verkäufer muss die 15 Jahre Garantie nicht gewähren, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Es handelt sich dabei um die Garantie des Herstellers. Diese ist für den Händler nicht bindend. Die ersten zwei Jahre kann Herr Kunz die Waage zum Grossverteiler zur Reparatur bringen. Nachher müsste er sich an den Hersteller wenden, was sich unter Umständen schwieriger gestalten kann.

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