Herrlich, wenn einem zu Hause am Feierabend ein Lüftchen über die Haut weht. Auf dieses Gefühl freute sich «Espresso»-Hörer René Huber aus dem St. Gallischen.
Im Herbst kaufte er zwei Deckenventilatoren. Doch das schöne Gefühl war bald wie weggeblasen. René Huber ist genervt, denn: «Der Motor ist viel zu laut». Huber bringt die Geräte zum Verkaufsgeschäft zurück.
Doch dort wartet schon der nächste Ärger. Der Verkäufer will ihm nur eine Gutschrift geben. «Ich will dort aber nichts mehr kaufen», schreibt René Huber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Und möchte wissen: «Wie komme ich zu meinem Geld?»
Ist Lärm ein Mangel im Sinne des Gesetzes?
Wenn etwas Gekauftes einen Mangel hat und der Verkäufer das Gerät nicht durch ein mangelfreies ersetzen kann, muss er seinem Kunden das Geld zurückgeben. So steht es im Gesetz.
Die knifflige Frage im Beispiel von René Huber ist allerdings: Liegt überhaupt ein Mangel vor, wenn das Motorengeräusch an der Decke den Kunden um den Schlaf bringt? Oder anders ausgedrückt: Wie laut darf ein Deckenventilator höchstens sein?
Bei Haushaltgeräten gibt es – im Gegensatz zu gewerblichen Maschinen - keine Vorschriften bezüglich Luftschallemissionen. Wer sich aber durch die verschiedenen Vorschriften zu elektrischen Geräten quält, wird in der Energieverordnung fündig. Diese regelt die technischen Anforderungen, die Geräte bei der Inverkehrsetzung erfüllen müssen.
Bei den Anforderungen an die «Mindestenergieeffizienz, die maximale Leistungsaufnahme im Aus-Zustand, den Bereitschaftszustand und den maximalen Schalleistungspegel» steht, dass bei Geräten im Innenraum maximal 65 Dezibel (dB(A)) einzuhalten sind. Ein hoher Wert. Zum Vergleich: Ein handelsüblicher Staubsauber aus einem Meter Distanz erreicht etwa diesen Wert, eine Kettensäge etwa 110 Dezibel.
Vielleicht fehlt dem Motor etwas?
Erreichen René Hubers Deckenventilatoren diese Messwerte nicht, werden sie ihres Lärmes wegen nicht als mangelhaft gelten.
Wissenswertes über Lärm
Sind die Ventilatoren aber lauter als gewöhnlich, könnte dennoch ein Mangel vorliegen. Verursachen elektrische Geräte plötzlich mehr Lärm, kann das auf einen Defekt hindeuten. In diesem Fall könnte René Huber seine Garantieansprüche geltend machen. In den meisten Fällen sehen die Garantiebestimmungen eine Reparatur vor.
Mangelhaft könnten Geräte auch sein, wenn der Schallpegel auf der Entergie-Etikette nicht korrekt angegeben wurde. In diesem Fall hätte René Huber das Recht, sein Geld zurück zu verlangen.
Führt auch dieser Weg nicht zum Ziel, bleibt René Huber nur noch eine Möglichkeit: Er kann den Gutschein des Ladens verkaufen. So kommt er dann doch noch zu seinem Geld.