Vor Weihnachten herrscht in allen Einkaufszentren Hochbetrieb - vielerorts ist das Weihnachtsgeschäft die umsatzstärkste Zeit im ganzen Jahr.
Auch im Januar geht es an diesen Orten rund zu und her: Dann nämlich möchten viele Konsumentinnen und Konsumenten ihre Geschenke umtauschen. Was viele nicht wissen: Kein Laden muss überhaupt etwas zurück nehmen und umtauschen.
Wenn ein Geschenk nicht gefällt oder passt, ist man als Kunde also auf das Entgegenkommen des Geschäftes angewiesen. Anders, wenn ein Geschenk nicht funktioniert oder einen anderen Fehler, einen Mangel hat. In diesem Fall können Kundinnen und Kunden ihre Garantieansprüche geltend machen:
- Garantie : Hat ein Geschenk einen Mangel, so gelten laut Gesetz zwei Jahre Garantie. Diese Garantie darf nicht verkürzt werden. Allerdings schreibt das Gesetz vor, dass man einen Gegenstand so rasch als möglich prüfen und den Mangel sofort rügen. Sonst verzichtet man auf seine Garantierechte (Mehr zum Thema Garantie siehe Linkbox).