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Rechtsfrage: Darf der Vermieter den Parabolspiegel verbieten?
Aus Espresso vom 25.02.2016. Bild: Colourbox
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Mietrecht Darf der Vermieter den Parabolspiegel auf dem Balkon verbieten?

Wie war das nochmal mit der Satellitenschüssel? Darf einem die Verwaltung verbieten, eine kaum sichtbare Satelliten-Schüssel auf dem Balkon aufzustellen? «Espresso» sagt, wann welche Bewilligungen nötig sind.

Diese Frage beschäftigt längst nicht nur Rudolf Burgener aus Ittigen (BE): Darf einem der Vermieter verbieten, eine Satellitenschüssel auf dem Balkon aufzustellen?

«In meinem Fall sieht man die Schüssel kaum und sie ist auch nicht am Haus selber festgemacht», schreibt Burgener in seinem Mail ans Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Die Frage ist nicht ganz einfach und vor allem nicht allgemein zu beantworten.

Die Bundesverfassung garantiert Informationsfreiheit, aber ...

Zwar garantieren die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention im Rahmen der Informationsfreiheit das Recht auf Empfang aller möglichen Fernsehkanäle. Daraus kann aber nicht das Recht abgeleitet werden, in einer Mietwohnung auf dem Balkon eine Parabolantenne aufstellen zu dürfen.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Kein Recht auf Montage einer Parabolantenne besteht, wenn der Empfang der gewünschten von Fernseh- und Radioprogramme auch anders möglich ist, zum Beispiel über Kabel. Das hat das Bundesgericht im März 2012 so entschieden.

Vor dem Kauf unbedingt die Umstände genau prüfen

Mieterinnen und Mieter sollten deshalb folgende Punkte beachten, wenn sie sich eine Satellitenschüssel anschaffen möchten:

  • Ausserhalb des Balkons dürfen Satellitenschüsseln nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Vermieters angebracht werden.
  • Innerhalb des Balkons darf ein Vermieter das Aufstellen einer Satellitenschüssel nicht verbieten, wenn diese von aussen nicht sichtbar ist und wenn sie auf einem beweglichen Ständer steht, also nicht fest installiert ist.
  • In schützenswerten Ortskernen kann es sein, dass die öffentlichen Bauvorschriften das Aufstellen einer Satellitenschüssel verbieten. Hier erkundigt man sich am besten bei der Gemeindeverwaltung.
  • Für Parabolspiegel ab einer bestimmten Grösse bestehen in verschiedenen Kantonen Bauvorschriften. Wer sich eine solche Schüssel zulegen will, muss neben der Einwilligung des Vermieters die dafür nötige Baubewilligung einholen.

Als Gartenstuhl getarnter Satelliten-Empfänger

Stühle
Legende: Die Stühle gibt es in verschiedenen Grössen, wie die Satellitenschüsseln auch. zvg

Eine Lösung, um kritische Hausbesitzer oder Ortsbildschützer zufrieden zu stellen, können als Gartenstuhl getarnte Satelliten-Empfänger sein. Die Stuhllehne ist dabei die Reflektions-Schüssel und der eigentliche Empfänger ist unter der Sitzfläche versteckt (siehe Bild). Nachteilig für die Empfangsqualität kann die beschränkt grosse Empfangsfläche der Lehne und das vor dem Stuhl stehende Balkongeländer sein. Zu finden und bestellen sind die Empfänger im Web mit dem Begriff in der Suchmaschine «Satellitenschüssel» und «Stuhl».

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