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Mietrecht Darf man Nachbars Baum kürzen?

Nachbars Pflanzen sorgen vielerorts für heisse Diskussionen am Gartenzaun. So auch bei Werner Portmann. Er stört sich an einem über 30 Meter hohen Baum auf dem Nachbargrundstück. «Dürfen Bäume eigentlich ins Unermessliche wachsen?»

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Dürfen Bäume eigentlich ins unermessliche wachsen?
aus Espresso vom 28.11.2012.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 46 Sekunden.

Sträucher, Büsche und Bäume verschönern unsere Umgebung, reinigen die Luft und schützen vor neugierigen Blicken. Aber: Sie wachsen und wuchern. Wenn herabfallendes Laub Dachrinnen verstopft oder stattliche Bäume Schatten werfen, ist es mit dem nachbarlichen Frieden bald einmal vorbei.

Übermässige Einwirkungen auf das Grundstück des Nachbars sind laut Gesetz verboten. Als Einwirkungen gelten Rauch, Russ, Dünste, Lärm oder Erschütterung. Kuh- und Kirchenglocken haben die Gerichte immer wieder beschäftigt, Tiere und auch die unerwünschten Nebenwirkungen von Pflanzen. Laub, Nadeln, Tanzzapfen oder tropfendes Harz können zwar lästig sein, müssen aber meist toleriert werden. Vor allem in pflanzenreichen Quartieren oder Zonen.

Recht auf Licht

Schatten von Bäumen sind im Gesetz nicht ausdrücklich als unerwünschte Belästigung aufgeführt. Das Bundesgericht hat aber dennoch entschieden, dass sich Grundstückbesitzer oder Mieter mit einer Klage wehren können, wenn ein Baum dem Nachbargrundstück zu viel Licht entzieht.

Konkret ging es um zwei Lärchen und drei Föhren auf einem Grundstück. Der Besitzer der Bäume konnte die Reklamationen der Nachbarn nicht nachvollziehen. Einzelne Bäume seien weniger dicht und im Winter würden die Lärchen ohne hin ihre Nadeln verlieren.

Vor den kantonalen Instanzen bekam der Mann teilweise Recht. Doch das Bundesgericht entschied, dass die Bäume gefällt werden mussten. Ihr Schatten sei übermässig und beeinträchtige die Wohnqualität der Nachbarn zu stark, urteilten die Richter.

Die Umgebung zählt auch

Dieser Fall zeigt: Man kann sich gegen zu viel Schatten von Bäumen wehren. Eine Klage vor Gericht hat aber nur dann eine Chance, wenn die Beeinträchtigung nicht nur störend, sondern übermässig ist. Ab wann eine Störung übermässig ist, hängt nicht etwa vom Empfinden des Betroffenen ab.

Vielmehr stützen sich die Richter auf ein hypothetisches «Durchschnittsempfinden». Und dieses Durchschnittsempfinden wiederum hängt von der Umgebung ab. In einer lockeren Siedlung mit frei stehenden Einfamilienhäusern muss punkto Lärm, Laub und Schatten weniger geduldet werden, als in einem Quartier auf dem Lande oder in der Nähe eines Waldes.

Wenn sich Werner Portmann mit dem Besitzer des Nachbargrundstückes nicht einigen kann, sollte er sich rechtlich beraten lassen. Ein Prozess kostet Zeit und Geld. Und: In Fragen rund um Immissionen ist der Ausgang schwer voraussehbar.

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