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Gemeinsamer Mietervertrag Ich bin Solidarmieter – holt mich hier raus!

Wer einen Mietvertrag mitunterschreibt, geht eine grosse finanzielle Verpflichtung ein – und ein grosses Risiko.

Verdienen Bewerberinnen oder Bewerber nicht viel, verlangen Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieterinnen, dass jemand den Mietvertrag mit unterschreibt.

Das war auch bei einem Mann aus dem Kanton Zürich der Fall. Nach einer Lebenskrise war sein Sohn gerade dabei, wieder Fuss zu fassen. Er fand eine Anstellung und eine Wohnung. Als Sicherheit verlangte die Verwaltung, dass der Vater den Vertrag mit unterschrieb.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Solidarmietverträge sind ein Risiko

Diese Unterschrift bereut der Vater inzwischen. Sein Sohn hat die Arbeit aufgegeben, ist hoch verschuldet und hat den Kontakt zum Vater abgebrochen. Für die ausstehenden Mietzinse bittet die Verwaltung nun ihn zur Kasse. Der Vater möchte sich verständlicherweise aus seiner Verpflichtung lösen. Doch das ist alles andere als einfach.

Was viele Konsumentinnen und Konsumenten nicht wissen: Haben zwei Personen einen Mietvertrag unterschrieben, haften beide nicht etwa anteilmässig, sondern im vollen Umfang für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn beide Parteien einverstanden sind und unterzeichnen. Mit anderen Worten: Ohne die Einwilligung des Sohnes kann der Vater den Mietervertrag nicht kündigen und sich so seiner Verpflichtung entledigen.

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Vater müsste seinen Sohn verklagen

Die einzige Möglichkeit: Der Vater müsste gegen seinen Sohn klagen und vor Gericht die «Auflösung der einfachen Gesellschaft» erstreiten. Rechtlich gesehen bilden zwei Solidarmieter eine einfache Gesellschaft. Will einer aus diesem Rechtsverhältnis aussteigen, der andere aber nicht, hilft nur der Gang vor Gericht. Ein solches Verfahren ist mit einigen Hundert Franken Kosten verbunden und die Durchsetzung des Urteils kann sich in die Länge ziehen.  

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, das Gespräch mit der Vermieterin zu suchen. Vielleicht stimmt sie einer Vertragsumschreibung zu oder ist bereit, den Vertrag auf den nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen.

Radio SRF 1, Espresso, 26.6.2025, 8:10 Uhr

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