Mietrecht - Abgabetermin: Wie sauber muss die Wohnung sein?
Die Tochter von Yolanda Zeiter ist vor kurzem aus ihrer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsabgabe zeigte sich der Vermieter sehr pingelig. Zeiters mussten vielerorts nachputzen und auch ein Kuchenblech ersetzen, weil es einen Fleck aufwies.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo durfte der Vermieter dies verlangen.
Eine Wohnung muss grundsätzlich wieder so sauber übergeben werden, wie sie übernommen wurde. Der Vermieter kann dabei verlangen, dass dreckige Stellen nachgeputzt werden. Sind Flecken oder Kratzer entstanden, muss der Mieter für den Schaden aufkommen. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch normale Abnützung entstanden sind, zum Beispiel im Spannteppich.
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