Laut «Espresso»-Rechtsexpertin Doris Slongo muss sich Herr Fischer nicht an das Verbot halten, solange er rücksichtsvoll grilliert und andere nicht stört.
Ein Grillverbot für den eigenen Sitzplatz oder den Balkon müsste von Anfang an im Mietvertrag festgehalten sein. Im Nachhinein kann die Verwaltung ein solches generelles Verbot nicht mehr erlassen, ausser die Mieter stimmen einer entsprechenden Änderung des Mietvertrags zu.
Wenn die Nachbarn mehr als üblich gestört werden, zum Beispiel durch wiederholte, übermässige Rauchentwicklung, kann die Verwaltung dagegen eingreifen. So kann sie den Verursacher auffordern, mehr Rücksicht zu nehmen. Unter Umständen ist bei Missachtung auch eine kurzfristige Kündigung des Mietverhältnisses möglich.