Es gibt Vorschriften, was vor der Wohnung im Treppenhaus deponiert werden darf: Das Mietrecht und die Vorschriften der Feuerpolizei. Die Crux: Diese Vorschriften widersprechen sich teilweise.
Mieter dürfen das Treppenhaus nutzen
Mietrechtlich ist es so, dass ein Mieter neben seiner Wohnung auch Neben- und Gemeinschaftsräumen benutzen darf. Die Waschküche beispielsweise, den Velokeller, Lift und eben auch das Treppenhaus.
Bestimmungen über Fluchtwege
Ein Vermieter hat das Recht, in einer Hausordnung Vorschriften zur Benutzung dieser Räume aufzustellen, zum Beispiel ein Benutzungsplan der Waschküche. Er muss seine Regelungen aber vernünftig und sachlich begründen können. Aus rein mietrechtlicher Sicht darf ein Mieter also einen Teppich vor seine Wohnung legen.
Brand: Schirmständer werden zur Falle
Allerdings nur dann, wenn er mit seinem Teppich die in der ganzen Schweiz gültige Brandschutznorm nicht verletzt. Nach den Richtlinien zu dieser Norm dürfen Treppenhäuser nicht verstellt werden, wenn sie bei einem Brand als Fluchtweg dienen.
Ein Schuhschrank im Treppenhaus ist zum Beispiel nur erlaubt, wenn er nicht brennbar ist und eine Durchgangsbreite von mindestens 1.20 m frei lässt.
Teppiche versperren den Durchgang nicht. Problematisch sind sie dennoch: Sind sie brennbar, könnten sie Dämpfe und Rauch entwickeln und so nicht nur Löscharbeiten behindern, sondern flüchtende Menschen gefährden.
Vermieter muss Teppich zurückgeben
Ein Vermieter darf seinen Mieterinnen und Mietern also im Rahmen der Brandschutznorm Vorschriften machen, welche Art von Teppich sie vor der Wohnung ablegen dürfen. Er ist sogar verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Brandschutznorm eingehalten wird.
Das gibt dem Vermieter jedoch nicht das Recht, den Teppich eines Mieters einfach zu entfernen und durch einen anderen zu ersetzen. So würde er sich an fremdem Eigentum vergreifen. Im Beispiel von «Espresso»-Hörer Markus Landolt ist der Vermieter also verpflichtet, den eingezogenen Teppich zurückzugeben.