Sie darf die Sachen dennoch nicht entsorgen, dies kann Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo müsste der Besitzer sein Eigentum aktiv aufgeben, erst dann könnte Frau Munz mit den Sachen machen, was sie will. Dass der Besitzer auf ihre Aufforderungen nicht reagiert hat, bedeutet nicht, dass er seine Sachen nicht mehr will.
Der Rat der Rechtsexpertin: «Frau Munz sollte nachforschen, wo der frühere Mieter gemeldet ist. Findet Sie seine Adresse heraus, sollte sie ihm einen eingeschrieben Brief schreiben und ihn fragen, ob er seine Sachen will oder nicht.» Bleibt die Adresse unbekannt, sollte Frau Munz die Sachen ins Fundbüro bringen. Dies müsste Sie auch mit Sachen machen, von denen Sie nicht weiss, wem sie gehören, z.B. vergessene Velos im Kellerraum.