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Mietrecht Darf man im Haus liegen gebliebenes Hab und Gut entsorgen?

Ruth Munz besitzt ein Haus. Vor 6 Jahren hatte sie für kurze Zeit einen Mieter. Bei seinem Auszug bat dieser Frau Munz, ob sie auf einige seiner Sachen aufpassen könne. Auf mehrmalige Aufforderungen, seine Sachen nun abzuholen, hat der ehemalige Mieter nicht reagiert.

Sie darf die Sachen dennoch nicht entsorgen, dies kann Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo müsste der Besitzer sein Eigentum aktiv aufgeben, erst dann könnte Frau Munz mit den Sachen machen, was sie will. Dass der Besitzer auf ihre Aufforderungen nicht reagiert hat, bedeutet nicht, dass er seine Sachen nicht mehr will.

Der Rat der Rechtsexpertin: «Frau Munz sollte nachforschen, wo der frühere Mieter gemeldet ist. Findet Sie seine Adresse heraus, sollte sie ihm einen eingeschrieben Brief schreiben und ihn fragen, ob er seine Sachen will oder nicht.»  Bleibt die Adresse unbekannt, sollte Frau Munz die Sachen ins Fundbüro bringen. Dies müsste Sie auch mit Sachen machen, von denen Sie nicht weiss, wem sie gehören, z.B. vergessene Velos im Kellerraum.

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