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Mietrecht Dürfen Vermieter Velos einziehen?

Joel Wuillemin wohnt in einer Genossenschaft. Neu bietet die Verwaltung Abstellplätze an. Dafür braucht es allerdings eine Vignette. Die Verwaltung schreibt, man werde künftig Velos ohne Vignette eingesammelt und verwerten. Das macht Joel Wuillemin stutzig. «Darf man mein Velo einfach einziehen?»

In der Siedlung von «Espresso»-Hörer Joel Wuillemin wurden in der Tiefgarage Veloabstellplätze eingerichtet. An der Generalversammlung wurde beschlossen, dass jeder Velobesitzer eine Jahresvignette für 5 Franken kaufen und aufs Velo kleben muss.

Vignettenpflicht ist okay, der Preis auch

Wuillemin findet den Preis für die Vignette «absolut in Ordnung». Doch was die Verwaltung jetzt schreibt, macht ihn stutzig: Alle Velos ohne Vignette würden ab dem 15. Juni eingezogen und verwertet. «Das kann doch nicht sein», wundert sich Joel Wuillemin.

«Der Brief kam nicht einmal eingeschrieben. Was, wenn jemand das Schreiben nicht bekommen hat oder längere Zeit weg war?» Im Keller seien wertvolle Mountainbikes abgestellt. «Darf man die einfach einziehen und verwerten?»

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

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Vermieter-Drohnungen sind heisse Luft

Solche Androhungen von Verwaltungen kennen wohl die meisten Mieterinnen und Mieter: Schirmständer und Schuhschränke im Treppenhaus würden eingezogen, heisst es zum Beispiel - oder herrenlose Velos. Aber: solche Androhungen sind heisse Luft. Über fremdes Eigentum darf niemand einfach so verfügen. Das gilt auch für einen Vermieter oder Verwalter.

Laut Gesetz darf einzig der rechtliche Eigentümer bestimmten, was mit seinem Hab und Gut passiert. Wer sich darüber hinwegsetzt, wird schadenersatzpflichtig und macht sich sogar strafbar.

Wer gegen die Hausordnung verstösst, riskiert die Kündigung

Das bedeutet aber nicht, dass Vermieter nichts gegen unrechtmässig abgestellte Velos oder Schirmständer tun können. Zunächst müssen sie ihre Mieterinnen und Mieter ermahnen, sich an die Hausordnung oder wie im Beispiel von Joel Wuillemin an die Beschlüsse der Generalversammlung zu halten. Hält sich ein Mieter trotz wiederholter Aufforderung nicht an die Regeln, darf ihm der Vermieter kündigen.

Andere Regeln für herrenlose Gegenständen

Eine andere Rechtslage gilt einzig, wenn einzelne Velos in der Parkgarage niemandem mehr gehören, weil der frühere Besitzer zum Beispiel weggezogen ist und es bewusst zurückgelassen hat.

In diesem Fall darf die Verwaltung ein Velo einziehen und verkaufen. Bevor sie das tut, sollte sie aber sicherheitshalber beim ehemaligen Mieter nachfragen. Vielleicht hat er das Velo ja auch bloss vergessen.

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