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Mietrecht Einbruch im Mietshaus: Wer die kaputte Türe zahlt

«Espresso»-Hörer Werner Müller ist Besitzer eines Mehrfamilienhauses. Beim Einbruch in die Wohnung eines Mieters ist die Balkontüre stark beschädigt worden. Die Gebäudeversicherung und die Versicherung der Mieters haben eine Haftung abgelehnt.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

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Zu Recht, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Wenn der Einbrecher nicht gefunden wird und nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, muss Herr Müller den Schaden selber bezahlen.

Die obligatorische Gebäudeversicherung übernimmt lediglich Schäden, die durch Feuer und Elementarereignisse wie z.B. Hagel verursacht werden. Auch die Versicherung des Mieters muss für den Schaden nicht aufkommen.

Hausbesitzer schliessen zum Schutz vor Einbruchsschäden am besten eine private Gebäudesachversicherung ab. Für Mieter empfiehlt sich eine Hausratversicherung. Diese deckt bei einem Einbruch sowohl Schäden am Mobiliar als auch den Diebstahl von Wertsachen.

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