Ja, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Die Verwaltung muss den zu viel gezahlten Betrag allen Mietparteien rückerstatten, unabhängig davon, ob sie sich gemeldet haben oder nicht. Zahlt die Verwaltung den Betrag nicht zurück, können ihn die Mieter auch vom nächsten Mietzins abziehen.
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Mietrecht Falsche Nebenkosten: Rückzahlung für alle Mieter?
Die Verwaltung hat bei der letzten Heiz- und Nebenkostenabrechnung einen Fehler gemacht. Bemerkt haben dies aber nur acht Mieter, sie haben bei der Verwaltung reklamiert und Recht erhalten. «Espresso»-Hörer Jürgen Ziesenhenne gehört nicht dazu. Er fragt, ob auch ihm eine Entschädigung zusteht.
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