«Espresso»-Hörerin Natalia Schwarz steht vielleicht schon bald auf der Strasse. Dabei hatte sie eine Zusage für eine Wohnung. Leider nur mündlich. Natalia Schwarz wartet sechs Tage auf den Vertrag. Dann ruft sie beim Vermieter an. «Man sagte mir, der Vertrag sei unterwegs», erzählt Natalia Schwarz. Doch statt des Vertrags bekommt die junge Frau drei Tage später eine Absage.
Mündliche Zusagen sind verbindlich – meistens
Natalia Schwarz ruft beim Vermieter an. Doch der meint, eine mündliche Zusage sei nicht bindend. Die junge Frau ist verzweifelt. Die Absage verursacht ihr nicht nur Stress, sondern auch zusätzliche Kosten. «Was kann ich tun?», möchte sie von «Espresso» wissen.
Der Vermieter liegt falsch: Mündliche Zusagen sind verbindlich. Die meisten Verträge im Alltag werden mündlich abgeschlossen. Doch das nützt Natalia Schwarz nur wenig: Der Vermieter kann sich in ihrem Fall mit einer wenig bekannten Bestimmung aus dem Obligationenrecht aus der Affäre ziehen.
Ohne Beweise lohnt sich eine Klage nicht
Vereinbaren zwei Parteien, dass Sie einen Vertrag schriftlich ausfertigen wollen, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Vertrag erst mit der Unterschrift verbindlich sein soll. Um rechtlich gegen den Vermieter vorgehen zu können, müsste Natalia Schwarz beweisen können, dass sie und der Vermieter die mündliche Zusage als bereits verbindlich betrachtet haben. Ohne Zeugen und andere Beweise ist das praktisch unmöglich.
Rechtlich gesehen hat Natalia Schwarz keine Handhabung gegen die Verwaltung. Vielleicht kann aber ein Gespräch nach dieser unerfreulichen Angelegenheit dazu führen, dass die Verwaltung der enttäuschten Frau bei der Suche nach einer anderen Wohnung behilflich ist.