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Mietrecht Kaputte Waschmaschine: Wer übernimmt die Folgekosten?

«Espresso»-Hörerin Gabriela Keller muss seit Wochen auf Ihre Waschmaschine verzichten. Seither ist sie auf einen kostenpflichtigen Hemdenservice angewiesen. Muss die Verwaltung die Kosten übernehmen?

Laut Doris Slongo muss die Verwaltung diese Kosten übernehmen, falls eine schnellere Lösung möglich gewesen wäre.

Unter Umständen steht Frau Keller sogar eine Mietzinsreduktion für die fragliche Zeit zu. Dies, da der Wert der Wohnung durch die defekte Waschmaschine gemindert wird. Wird die Verwaltung weiterhin nicht aktiv, kann Frau Keller auch selber einen Spezialisten hinzuziehen. Die Kosten für die Reparatur kann sie dann der Verwaltung in Rechnung stellen.

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