Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss Jürgen Hafner die Nebenkosten zwar bezahlen, diese Kosten sind aber geringer, da die Wohnung leer steht. Zum Beispiel fallen geringere Wasser- und Stromkosten an. Andere Kosten, wie zum Beispiel der Lohn des Hauswarts, fallen jedoch trotzdem an.
Kann der Vermieter sagen, um wie viel die variablen Kosten reduziert werden, kann Jürgen Hafner diesen Betrag gleich vom Nebenkosten-Akonto abziehen. Andernfalls hat Herr Hafner das Recht auf Rückerstattung der eingesparten Kosten, sobald der Vermieter die Nebenkosten-Abrechnung machen kann.